Ihre Vorteile
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf - mindestens jedoch einmal im Jahr - einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Bei einer Missachtung der Vorschrift kann die Berufsgenossenschaft eine mögliche Versicherungsleistung im Schadenfall u. U. verweigern.Trainingsinhalte
- Prüfung durch einen Sachkundigen
- Bescheinigung und Prüfplakette
- Prüfbericht
- Überprüfung mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen